Die Einschreibung erfolgt am Schuljahresende am letzten Schultag (31.07.26) und ersten Ferientag (03.08.26) bis 12:00 Uhr durch Abgabe des Jahreszeugnis (Original). Sie können eine Online-Voranmeldung machen. 

 

Benötigte Unterlagen zur Einschreibung in höhere Jahrgangsstufen 6 bis 10

  • Ausgedrucktes Voranmeldeformular
  • letztes/r Zwischenzeugnis/Zwischenbericht
  • Nachweis über Masernimpfstatus. (bekommen Sie an der jetzigen Schule), spätestens bis zum 03.08.26
  • Kopie der Geburtsurkunde
  • Jahreszeugnis (Original), Abgabe spätestens 03.08.2026 um 12:00 Uhr

 

Unterlagen an die Schule schicken: Schicken Sie

  • das ausgedruckte Voranmeldungsformular
  • das letzte Zwischenzeugnis/den letzten Zwischenbericht
  • die Kopie der Geburtsurkunde
  • evtl. den Nachweis des Masernimpfstatus an die Schule.
  • Bescheinigung über attestierte Einschränkungen (LRS etc., schwerwiegende Krankheiten)

Die Voranmeldung wird endgültig durch Abgabe des Jahreszeugnis am ersten Ferientag der Sommerferien.

 

Formular zur Voranmeldung

Link zum Einschreibeformular

Das Einschreibeformular können Sie nicht zwischenspeichern. Bevor Sie mit dem Ausfüllen beginnen, richten Sie sich alle benötigten Unterlagen (Geburtsurkunde, Zwischenzeugnis/Zwischenbericht) her.

Bitte beachten Sie das folgende Informationsschreiben zur Voranmeldung.

Anschreiben Klasse 5-10

  • Der Übertritt ist zu Beginn des Schuljahres möglich.
  • Darf die Schülerin oder der Schüler in die nächsthöhere Jahrgangsstufe vorrücken, ist der Übertritt uneingeschränkt möglich.
  • Falls dies nicht gegeben ist, beraten wir gerne.

Das Kind hat ein Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 5 einer Mittelschule. In Deutsch und Mathe wurde ein Notenschnitt von 2,5 oder besser erreicht.

  • Der Übertritt ist möglich, wenn die Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik und Englisch im Jahreszeugnis 2,0 oder besser ist und die Probezeit bestanden ist. Die Eltern entscheiden nach Beratung durch die Schule.
  • Wenn die Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik und Englisch im Jahreszeugnis schlechter wie 2,0 ist, ist der Übertritt nach bestandener Aufnahmeprüfung und Probezeit möglich.
  • Der Übertritt ist möglich, wenn eine Vorrückungserlaubnis in die nächsthöhere Jahrgangsstufe gegeben ist und die Probezeit bestanden wird.
  • In allen anderen Fällen beraten wir gerne.